Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte im Baurecht unterstützen – wenn möglich auf dem Verhandlungsweg und wenn nötig vor Gericht – Privatpersonen, Unternehmen sowie Gemeinwesen bei allen Fragestellungen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dabei decken wir sämtliche Phasen eines Bauprojekts ab: von Begleitung des Grundstückerwerbs über die Erlangung der Baubewilligung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Werkverträgen und allfälliger Mängelhaftung. Weiter beraten wir Gemeinwesen und Kantone bei der Prüfung und Umsetzung von sämtlichen planungs- und vergaberechtlichen Fragestellungen.
In Zusammenarbeit mit Notarinnen und Notaren bieten wir zusätzlich die im Einzelfall notwendigen notariellen Dienste (z.B. Dienstbarkeiten, Baurechtsverträge, Pfandverträge, etc.) an.